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Kesselwasser Kesselstein

Das Kesselspeisewasser muß unter Berücksichtigung der Rohwasserbeschaffenheit, der für den jeweiligen Kesseltyp erforderlichen Speisewasserqualität und der benötigten Dampfreinheit aufbereitet bzw. behandelt werden. Die Speisewasseraufbereitung ist aus folgenden Gründen notwendig:

- Vermeidung von wasserseitigen Belägen, insbesondere Kesselstein. Kesselstein ist außerordentlich wärmestauend. Er hemmt den Wärmeübergang auf das Kesselwasser und verursacht dadurch einen hohen Energieverlust (etwa 15 %! bei einem 2,5 mm starken Kesselsteinbelag durchschnittlicher Zusammensetzung). Außerdem entsteht in kritischen Bereichen des Kessels eine thermische Überlastung (Überhitzung) des Kesselmaterials, die zu erheblichen Schäden führen kann.

- Schutz vor Korrosionsschäden im gesamten Wasser-, Dampf- und Kondensatbereich. Werterhaltung der Anlage und Sicherstellung einer größtmöglichen Verfügbarkeit. Hauptsächlich bei intermittierender Betriebsweise und/oder ausgedehnten Kondensatsystemen sind gezielte Maßnahmen für einen wirksamen Korrosionsschutz wichtig.

- Weitgehend störungsfreier Kesselbetrieb bei minimalen, betriebswirtschaftlich vertretbaren Absalzmengen.

- Sicherstellung der für den jeweiligen Verwendungszweck benötigten Dampfreinheit. Grundlage für die Speisewasseraufbereitung sind die Richtlinien von SVTI und VdTÜV. Die Speisewasservorschriften der Kesselhersteller sind mit diesen Richtlinien weitgehend identisch. Bei Sonderkesselanlagen (z. B. für Abfall-Verfeuerung oder mit besonders hoher Heizflächenbelastung) sind teilweise spezielle, von den allgemeinen Richtlinien abweichende Vorschriften der Kesselhersteller zu beachten. Wichtig für den Kesselbetreiber: Bei einem evtl. auftretenden Kesselschaden kann der Kesselhersteller die Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen auch von der Einhaltung der Speisewasser- bzw. Kesselwasserrichtlinien abhängig machen. Diese Richtlinien sind Stand der Technik.

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